Beratungsaufgaben in der Kuhlenkampschule

 

  • Klassenlehrer/Klassenlehrerinnen

Sie üben an unserer Schule die wesentlichen Beratungstätigkeiten und die meisten Beratungsformen aus (Intervention, Training, Prävention, Konsultation, Information, Kooperation).

  • Sie verfolgen und begleiten die Schullaufbahnentwicklung der Schüler/innen. Sie sind Hauptansprechpartner der Schüler/innen bei kleinen und großen Sorgen. Sie bemerken am ehesten Problemlagen bei Schülern und kümmern sich um Lösungen.
  • Sie gestalten das Klassenklima wesentlich mit und sind dabei wichtige Initiatoren des Sozialen Lernens (bei Festen, Projekttagen-wochen, Schulausflügen, Klassenfahrten). Sie vermitteln bei Konflikten zwischen den Schülerinnen und Schülern.
  • Sie informieren die Eltern über die Schullaufbahnentwicklung und gegebenenfalls über Schwierigkeiten im Lern- und Sozialverhalten der Schüler/innen. Sie suchen mit den Eltern nach tragfähigen Lösungen. Sie sind Ansprechpartner der Eltern, wenn diese Probleme der eigenen Kinder oder Probleme in der Klasse feststellen. Bei häuslichen oder gesundheitlichen Schwierigkeiten sind die Klassenlehrer/innen ebenfalls meistens erste Ansprechpartner in der Schule. Die Beratungskontakte finden am Telefon, nach kurzer Absprache zeitnah persönlich und am Elternsprechtag statt.
  • Sie informieren Kollegen/innen über besondere Situationen in ihrer Klasse. Sie bündeln Informationen über Lern- und Verhaltensauffälligkeiten einzelner Schüler/innen und initiieren kollegiale Besprechungen.

 

Aus dieser sicher nicht vollständigen Aufzählung wird deutlich, dass die Klassenlehrer/innen die wichtigsten Träger der Beratungstätigkeit an der Kuhlenkampschule sind. Dies soll so bleiben, da die Klassenlehrer den engsten Kontakt zu Schülern und Eltern ihrer Klasse haben.

  • Besondere Aufgaben des Beratungslehrers

“Zur Ergänzung und Intensivierung der Beratungstätigkeit der Lehrerinnen und Lehrer“ (NRW Beratungserlass 1.2) kann der Beratungslehrer

in folgenden Bereichen arbeiten:
a) Prävention
b) Intervention
c) Kooperation

  1. Im präventiven Bereich führt der Beratungslehrer  stark bedarfsorientiert und in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer kleine Unterrichtseinheiten zu unterschiedlichen Themen durch (Mobbing, Stalking, Umgang mit dem Handy, „Sprechstunden“ für Schülerinnen und Schüler ergänzend zum Sexualkundeunterricht etc.). Außerdem werden an unserer Schule Beratungstage zu unterschiedlichen Schwerpunkten angeboten. Standen vor zwei Jahren unterschiedliche Formen der „Sucht“ im Mittelpunkt, widmeten sich die Beratungstage 2015 dem Thema „Sexuelle Gewalt und Missbrauch“.

    Bezüglich dieser Tage arbeitet die Kuhlenkampschule sehr eng mit ortsansässigen Institutionen und Vereinen zusammen, die die Beratungstage mitgestalten.
     
  2. Anlässe für Beratungsgespräche können sein: Lernprobleme der Kinder, Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Motivationsabfall, Schulangst, Außenseiterposition, Disziplinprobleme, Gewaltbereitschaft), Krisensituationen (Suchtgefahr, familiäre Krisen, belastete Sozialkontakte, Essstörungen), Erziehungsprobleme (Beziehungsstörungen zwischen Eltern und Kindern, Pubertätskrisen, Entscheidungsfindungen).
    Wesentliche Methode dieser Beratung sind lösungsorientierte Gespräche und gegebenenfalls gezielte Trainingsmethoden.
    Der Beratungslehrer unterliegt dabei der Schweigepflicht und hat die im Schulbereich geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten (vgl. Beratungserlass 1.2).

    Voraussetzung für eine erfolgreiche Beratung ist die Freiwilligkeit und Offenheit der Ratsuchenden. Dies gilt auch besonders dann, wenn den Ratsuchenden der Gang zum Beratungslehrer von anderen Lehrern/innen nahegelegt worden ist.

    Der Beratungslehrer bietet Hilfe zur Selbsthilfe an. Er hat keine Patentrezepte, sondern sucht mit den Ratsuchenden nach Problemlösungen und möglichen Verhaltensänderungen, die diese auch selbst akzeptieren und umsetzen können. Ein Ratsuchender kann die Beratung jederzeit abbrechen. Der Beratungslehrer entscheidet, ob er einen Beratungsauftrag annehmen kann oder ob er den Ratsuchenden an andere kompetentere Stellen weiter vermitteln muss. Auch hier ist die Kuhlenkampschule mit entsprechenden Institutionen und Einrichtungen weit vernetzt, mit denen ggf. eine weiter führende Beratung angebahnt wird.
     
  3. Der Beratungslehrer soll die Arbeit der Klassenlehrer/innen nicht überflüssig machen, sondern diese in besonderen Fällen unterstützen. Klassenlehrer wenden sich an den Beratungslehrer, wenn Sie meinen, an eigene Grenzen zu stoßen, sich ihre Interventionen im Kreise zu drehen scheinen, sie Entscheidungshilfen oder erweiterte Perspektiven benötigen. Bei Elterngesprächen kann der Beratungslehrer von Kolleginnen oder Kollegen dazu gebeten werden.

 

Stefan Bensch ist derzeit der Beratungslehrer an der Kuhlenkampschule.