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Das Jugendarbeitsschutzgesetz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung schützen junge Menschen vor Arbeit, die zu früh beginnt oder zu spät aufhört, die zu lange dauert, die zu schwer, gefährlich oder sonst für sie ungeeignet ist.
Vor dem Gesetz zählt als „Kind“, wer jünger als 15 Jahre ist. Wer zwischen 15 und 18 Jahre alt ist, gilt als Jugendlicher. Entscheidend ist auch, ob jemand noch vollzeitschulpflichtig ist.
In der Vorbereitung zum Praktikum informiert Dich Dein Lehrer genau über den Jugendarbeitsschutz. Auch im Betrieb hilft Dir Dein Lehrer, wenn notwendige Absprachen zur Deiner Arbeitssicherheit und zu Deiner Belastbarkeit getroffen werden müssen.
Die Broschüre „Klare Sache“ informiert Dich genau zum Jugendarbeitsschutz.
In aller Kürze habe wir hier auch eine Zusammenfassung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).

Schulwoche vom 14.11. - 18.11.2022
Hofdienst: Klasse 9b
Montag, 14.11.22:
Der Schulzahnarzt ist da
Dienstag, 15.11.22:
Klasse 9b: Kunstprojekt
Mittwoch, 16.11.22:
Klasse 9b: Preußenmuseum
Donnerstag, 17.11.22:
4. Stunde: SV-Sitzung
Klasse 6a im Theater
Freitag, 18.11.22:
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Neuigkeiten &
aktuelle Informationen
Gemeinsam stark – ein soziales Jungenkompetenztraining
Bewerbungstraining in Hardehausen
Klasse 10a zum Theaterworkshop
Rückschau auf das Spiel- und Sportfest
Stubenhocker - Digitale Angebote für Zuhause
Sorgentelefon für Familien des Kreises Minden Lübbecke
Elterntelefon des Kinderschutzbundes: 08001110550
"Nummer gegen Kummer" für Kinder und Jugendliche: 08001110333